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Intervention
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Intervention

bei Verdacht auf Ausübung sexualisierter Gewalt

Ein verantwortlicher Umgang mit einem Verdacht auf sexualisierter Gewalt, das Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz Betroffener und eine transparente Aufarbeitung, wenn sich ein Verdacht bestätigt, sind wesentliche Bestandteile der Intervention.

Die „Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen“, die wir verbindlich übernommen haben, regeln die Verantwortung und das Vorgehen bei der Wahrnehmung, Aufklärung und Unterbindung von Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt durch Beschäftigte und Ehrenamtliche.

Die Beschreibung des konkreten Vorgehens ist eingebunden in das institutionelle Schutzkonzept des Diözesan-Caritasverbandes.

Neben dem Aufbau von Strukturen und den Einsatz von Ressourcen für einen professionellen Umgang mit sexualisierter Gewalt geht es darum, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die die Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit aller Beschäftigten in Verdachtsfällen stärkt und ein aufrechtes Einstehen für die Rechte und den Schutz Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener fördert. 

Für Betroffene, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Beschäftigte des Diözesan-Caritasverbandes (sexualisierte) Gewalt erfahren oder erfahren haben, und für Mitarbeitende, die über einen Verdacht sexualisierter Gewalt im dienstlichen Kontext Kenntnis erlangt haben, stehen Ansprechpersonen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin für Mitgliedseinrichtungen

Stefanie Hermanns

Stefanie Hermanns

Stabsabteilungsleiterin Recht